Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung. Reiserücktrittskostenversicherungen bekommen Sie bei verschiedenen Anbietern, z.B. ERGO, Hanse-Merkur, ADAC.

Sie verfügen bereits über einen Versicherungsschutz? Bitte überprüfen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor Reiseantritt, ob Ihre vorhandene Versicherung die gewünschten Umstände abdeckt. Manchmal ist eine Reiserücktrittskostenversicherung auch in bestimmten Kreditkartenpaketen als Zusatzleistung enthalten.

Natürlich bleibt es Ihnen freigestellt, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen oder nicht, Sie sollten jedoch folgendes bedenken:

Mal auf den Punkt gebracht:

  • Warum für eine Reise bezahlen, die Sie nicht antreten können?
  • Warum einen Urlaub bezahlen, den Sie vorzeitig abbrechen müssen?
  • Warum sich auch noch den Kopf zerbrechen, wenn Sie sich im Urlaub das Bein brechen?
  • Warum in die Röhre schauen, wenn Ihr Gepäck verschwindet oder beschädigt wird?

Mit unterschiedlichen Tarifen und Kombinationen können Sie diese Risiken bei verschiedenen Versicherern absichern lassen:

  • Stornokostenübernahme im Falle eines Reiserücktritts
  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Reiseabbruch
  • Anfallende Kosten für Behandlung und medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Finanzielle Kompensation bei Beschädigung oder Verlust Ihres Gepäcks

Meist können Sie wählen zwischen einer Absicherung einer einzelnen Reise oder aber aller Reisen innerhalb eines Jahres. 

Und was ist mit meinem Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen?

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dieser Anspruch besteht auch weiterhin im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, das zum 1. Februar 2020 aus der EU ausgetreten ist. Dabei gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes. Mit einigen weiteren Ländern wie zum Beispiel Tunesien oder der Türkei wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen.

Vor einem Urlaub in den oben genannten Ländern sollten Versicherte mit ihrer Krankenkasse sprechen und sich gegebenenfalls eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card) EHIC oder eine Anspruchsbescheinigung ausstellen lassen. In Deutschland befindet sich die EHIC auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte.

Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Besonderheiten bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes gibt jede Krankenkasse.

Versicherte, denen dieser Versicherungsschutz nicht ausreicht, können sich gegen mögliche Erkrankungen oder einen Unfall zusätzlich privat versichern.*

(*Die Informationen zum Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen stammen von der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums, Stand: Mai 2025)

 

Hier ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlich vorgeschrieben Absicherung der Kundengelder und Ihrer privaten Absicherung falls Sie vor oder während der Reise krank werden sollten:

Damit Ihr Urlaub nicht ins Wasser fällt für den Fall, dass wir Insolvenz anmelden müssten, ist eine umfängliche Kundengeldabsicherung gesetzlich vorgeschrieben und wichtig. Alle Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Diese Versicherung haben wir abgeschlossen bei der R+V Versicherung.

Sie beinhaltet:

  • Die Erstattung des gezahlten Reisepreises, wenn Reiseleistungen durch  Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseanbieters nicht erfüllt werden können.
  • Die Sicherstellung der Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung bei  Zahlungsunfähigkeit des Reiseabieters.

Sicherungsscheine

Als Nachweis für die Insolvenzabsicherung  durch unsere Kautionsversicherung  händigen wir jedem Reisenden bereits bei Anzahlung des Reisepreises einen Reisesicherungsschein aus. Dadurch weisen wir ihm den direkten Anspruch gegen einen Kundengeldabsicherer (hier R+V) nach.

Der Sicherungsschein garantiert dem Reiseteilnehmer die Rückerstattung seines Reisepreises, falls wir als Veranstalter infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die vertraglichen Reiseleistungen nicht erbringen können.

Der Reisesicherungsschein enthält den Namen und die Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens und wohin Sie sich im Schadensfall wenden können.